Herstellergarantie

CITIZEN

2 Jahre Garantie innerhalb der EU

Jeder Citizen Uhr liegt beim Kauf bei einem autorisierten Partner das Citizen Garantieheft sowie die 2 Jahres Garantie Ergänzung für die EU Mitgliedsstaaten bei.
Sie erhalten von Citizen beim Mangel an einer Uhr eine kostenfreie Reparatur innerhalb dieser 2 Jahres Garantie Ergänzung, sofern die Uhr in den EU Mitgliedsstaaten erworben wurde.
Die 2 Jahres Garantie Ergänzung für die EU Mitgliedsstaaten ist nur gültig mit dem internationalen Garantieschein.

1 Jahr internationale Garantie

Citizen gewährt auf jede Uhr mit ausgefülltem Garantieschein ab Kaufdatum 1 Jahr Garantie. Die Uhr wird bei fehlerhaftem Material oder fehlerhafter Verarbeitung kostenfrei von den genannten Citizen Kundendienststellen kostenfrei repariert.

Garantiebedingungen

Die Garantie gilt für fehlerhaftem Material der Uhr oder fehlerhafter Verarbeitung.
Die Garantie gilt innerhalb der jeweiligen  Garantiezeit ab dem Kaufdatum.
Die Garantie wird nur gewährt von Citizen Kundendienststellen und bei vollständig ausgefüllter und abgestempelter Garantiekarte.

Durch diese Garantie werden die Ansprüche des Endvebrauchers gegen seinen Lieferanten (Fachhändler) nicht eingeschränkt. Gegen den Fachhändler steht dem privaten Endvebraucher der gesetzliche Gewährleistungsanspruch zu.

Garantieausschluss

Beachten Sie das die Garantie Reparatur nicht die folgenden Punkte einschließt:

  1. Schäden nach Ablauf der Garantiezeit

  2. Schäden durch falsche Behandlung, Umbau oder fehlerhafter Reparatur.

  3. Beschädigung durch Feuer oder andere Naturkatastrophen.

  4. Nichtvorlegen der Garantiekarte.

  5. Beschädigung von Uhrglas und Uhrband.

  6. Batterie (im Falle einer Quarzuhr)

  7. Nicht korrekt ausgefüllte Garantiekarte.

Bitte beachten Sie auch folgende Punkte:

  • Porte, Versicherung und sonstige Kosten, die gegebenenfalls zusätzlich zu den normalen Reparaturkosten im Rahmen der Garantie aufgewendet werden müssen, sind vom Eigentümer der Uhr zu tragen.

  • im Ausland gekaufte Uhren werden ebenfalls repariert. Es muß jedoch mit einer längeren Reparaturzeit als normal gerechnet werden.

  • Wir behalten uns das Recht vor, von jeglichen Verpflichtungen dieser (Reparatur-)Garantie Abstand zu nehmen, falls Eingriffe oder Beschädigungen an der Armbanduhr durch andere als von CITIZEN autorisierte Service-Dienste vorgenommen werden.

  • Bei Quarzuhren ist die erste eingesetzte Batterie bereits seit der Herstellung in Betrieb, weshalb die Lebensdauer dieser Batterie möglicherweise kürzer ist als in der Bedienungsanleitung angegeben.

  • In Großbritannien beeinträchtigt diese Garantie keines der zutreffenden, gesetzlich vorgeschriebenen Rechte eines Verbrauchers.

CASIO


Die Casio Europe GmbH gewährt die gesetzliche Gewährleistung, die nach deutschem Recht bei einem Verbrauchsgüterkauf (keine gewerbliche Nutzung) 24 Monate beträgt. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheitsgarantie wird nicht gewährt.



LUMINOX

Garantie

Alle Luminox-Uhren wurden sorgfältig überprüft und sind im einwandfreien Funktionszustand. Die Uhr wird von der auf der Rückseite des Zertifikats aufgeführten Firma für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Kaufdatum garantiert.

Jede Armbanduhr wurde auf Wasserbeständigkeit geprüft, was von der Garantie abgedeckt wird, vorausgesetzt, dass sie keiner unsachgemäßen Handhabung bzw. Unfall ausgesetzt wurde und das Glas, die Krone und der Druckknopf (die Druckknöpfe) nicht beschädigt worden sind.

Die Garantie deckt alle Material- und Verarbeitungsfehler während der Garantielaufzeit ab, die Reparatur erfolgt kostenfrei bei Vorlage des Garantiezertifikats und der Uhr. Von der Garantie ausgeschlossen sind jegliche Schäden, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, sowie die Batterie, das Glas und die Abnutzung des Gehäuses und des Armbands.

Im Falle von jeglicher Funktionsstörung während der Garantielaufzeit wird die Uhr bei Vorlage des vollständig ausgefüllten und von einem autorisierten Luminox-Händler unterschriebenen Garantiezertifikats, das die Modellnummer der Uhr führt, kostenfrei repariert. Sollte Ihre Uhr eine Wartung benötigen, wenden Sie sich bitte an das autorisierte Servicecenter.

Service Center Deutschland

Schäuble Service Center Gmbh
Nachtwaid 8
79206 Breisach
Germany

Phone: +49 07667-94179-0
Email: info@schaeuble-service.de

Wichtige Hinweise zum Versand:

  1. Bitte adressieren Sie die Uhr an „Das Servicecenter“

  2. Sie brauchen die originale Geschenkbox nicht beizufügen, sollten die Uhr jedoch sorgfältig verpacken (z. B. in Luftpolsterfolie eingewickelt) um jegliche Transportschäden zu vermeiden.

  3. Bitte stellen Sie sicher, dass die Sendung angemessen versichert ist und bemühen Sie sich bei Möglichkeit darum eine Tracking-Nummer zu erhalten. Für Beschädigungen der Gegenstände oder Verlust der Sendung während des Transports zu unseren Einrichtungen sind wir nicht verantwortlich oder haftbar.

  4. Wenn Sie Ihre Uhr über eine internationale Grenze versenden, geben Sie an: „Rücksendung des Produkts an den Hersteller nur zur Reparatur & Rückgabe. Wert nur für Zollzwecke. Kein kommerzieller Wert.“ Sie sind verantwortlich für alle Abgaben, Steuern, Frachtkosten oder andere Gebühren, die mit dem Versand Ihrer Uhr an unsere Servicecenter verbunden sind. Nichtbeachtung kann zur Ablehnung der Sendung führen.

SCUBAPRO/UWATEC

Garantie & Reparatur

Garantie/Gewährleistung
Wenn Sie das Produkt/die Produkte in Europa erworben haben, hält SCUBAPRO UWATEC alle gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die europäische Produktgewährleistung ein. In diesen gesetzlichen Vorschriften ist festgelegt, dass alle Produkte automatisch über eine zweijährige Gewährleistung verfügen. Diese ist nicht auf den ursprünglichen Erwerber beschränkt, sondern ist an den Kaufnachweis gebunden.

Die Atemregler und Twin Jet Max-Flossen von SCUBAPRO sind jedoch mit einer 30-jährigen Garantie ausgestattet, die alle Material- und Herstellungsschäden abdeckt, die in den Garantiebedingungen aufgeführt sind. Die Garantiebedingungen sind Ihnen beim Kauf Ihres Produktes mit ausgehändigt worden. Diese Garantie ist auf den ursprünglichen Erwerber beschränkt.

Um die 30-jährige Garantie aufrechtzuerhalten, müssen Sie Ihren Atemregler alle 2 Jahre oder nach 100 Tauchgängen (je nachdem was zuerst eintritt) von einem autorisierten SCUBAPRO-Händler warten lassen. Diese für die Garantiewahrung erforderliche Wartung wird von allen autorisierten SCUBAPRO-Händlern weltweit angeboten.

Wenn Sie noch weitere Informationen bezüglich der 30-jährigen Garantie benötigen, wenden Sie sich an einen autorisierten SCUBAPRO UWATEC-Händler in Ihrer Nähe oder direkt an SCUBAPRO.

Produktregistrierung
Um die Bedingungen für die lebenslange Produktgarantie leichter erfüllen zu können und über Produktaktualisierungen und -neuheiten informiert zu werden, empfehlen wir Ihnen die Registrierung einiger oder aller erworbenen Produkte, wie Atemregler, Computer und Twin Jet Max-Flossen. Durch die Produktregistrierung werden Sie über die neuesten Produktaktualisierungen und -neuheiten informiert und müssen für einen eventuellen Garantiefall den Kaufbeleg nicht mehr aufbewahren.

Reparaturen
Sollte innerhalb der Gewährleistungsfrist oder innerhalb der freiwilligen, verlängerten Garantiefrist an einem Ihrer SCUBAPRO UWATEC-Produkte ein Fehler auftreten, geben Sie das Produkt vorzugsweise bei dem Händler ab, bei dem Sie es ursprünglich erworben haben. Alternativ können Sie das Produkt auch bei einem SCUBAPRO UWATEC-Händler in Ihrer Nähe zurückgeben. Die Reparatur oder der Umtausch des Produkts wird dann vom Händler veranlasst.


CHRIS BENZ


Gewährleistungsinformationen für CHRIS BENZ Produkte

CHRIS BENZ garantiert, dass der CHRIS BENZ Service Center (im Folgenden als „Service Center“ bezeichnet) während der Gewährleistungszeit gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser eingeschränkten Gewährleistung nach eigenem Ermessen Material- oder Verarbeitungsfehler kostenlos entweder durch

  • a) Reparatur oder 

  • b) Austausch oder 

  • c) Auszahlung des Kaufpreises für das Produkt nachbessert. 

Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nur in dem Land gültig und einklagbar, in dem das Produkt erworben wurde, es sei denn, es gilt eine anderslautende lokale Gesetzgebung.

Gewährleistungszeit für CHRIS BENZ Taucheruhren

Die eingeschränkte Gewährleistungszeit beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum. Die Gewährleistungszeit beträgt zwei (2) Jahre.

Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für:

  • a) normale Abnutzungserscheinungen.

  • b) Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.

  • c) Schäden, die durch die missbräuchliche Verwendung des Produkts oder durch Nichtbeachten der Nutzungshinweise entstanden sind.

  • d) austauschbare Batterien.

Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nicht einklagbar, wenn

  • a) das Gerät abweichend vom vorgesehenen Gebrauch geöffnet wurde.

  • b) das Gerät mit nicht zugelassenen Ersatzteilen repariert bzw. durch ein nicht autorisiertes Service Center verändert oder repariert wurde.

  • c) die Seriennummer auf irgendeine Weise entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurde, wobei die Entscheidung hierüber einzig im Ermessen von CHRIS BENZ liegt.

CHRIS BENZ kann nicht für Ausfallzeiten oder Störungen der Taucheruhr haftbar gemacht werden.

Inanspruchnahme der Garantieleistungen von CHRIS BENZ

Sie müssen im Besitz des entsprechenden Kaufbelegs oder original Garantiescheins sein, um Garantieleistungen von CHRIS BENZ in Anspruch nehmen zu können. Bitte wenden Sie sich an einen Official CHRIS BENZ Dealer in Ihrer Nähe.

Haftungsbeschränkung

Diese eingeschränkte Gewährleistung stellt im gesetzlich zulässigen Rahmen Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel dar und ersetzt alle anderen ausdrücklichen oder impliziten Gewährleistungen. CHRIS BENZ übernimmt keinerlei Haftung für besondere und zusätzliche Schadensansprüche, Nebenschäden, Bußzahlungen oder Folgeschäden, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Verlust von erwarteten Gewinnen, Datenverlust, Nutzungsausfall, Kapitalaufwendungen, Kosten für Ersatzausrüstungen oder -einrichtungen, Ansprüche Dritter, Sachschäden, die sich aus dem Kauf oder Gebrauch des Produkts oder aus einer Garantieverletzung, einem Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, Produktfehlern, unerlaubter Handlung oder rechtlichen oder gesetzlichen Umständen ergeben, auch wenn CHRIS BENZ von der Möglichkeit solcher Schäden wusste. CHRIS BENZ haftet nicht für Verzögerungen bei der Erbringung von Garantieleistungen.